Stand 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Made to Move, einfache Gesellschaft, Zürich (nachfolgend 'Agentur'). Mit der Annahme einer Offerte gelten diese AGB als akzeptiert.
2. Vertragsgrundlage
Massgeblich ist die schriftliche Offerte der Agentur. Leistungen, Termine und Honorare ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungen
Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Konzeption, Produktion und Postproduktion von audiovisuellen Inhalten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte.
4. Honorar und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 % des Honorars bei Auftragserteilung fällig, der Restbetrag innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins erhoben werden.
5. Nutzungsrechte
Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein Nutzungsrecht am final gelieferten Werk im vereinbarten Umfang. Sämtliche Rechte am Rohmaterial verbleiben bei der Agentur, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Erweiterte Nutzungen bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung.
6. Korrekturen
Im Honorar sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitere Anpassungen oder nachträgliche Änderungswünsche werden nach Aufwand verrechnet.
7. Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt der Agentur alle zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung können zu Terminverschiebungen und Mehrkosten führen.
8. Terminverschiebung und Stornierung
Wird ein Drehtermin weniger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt oder verschoben, kann die Agentur entstandene Kosten sowie bis zu 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung stellen. Bereits angefallene Dritt-oder Vorbereitungskosten sind vom Kunden zu tragen.
9. Haftung
Die Agentur haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung ist auf den Auftragswert beschränkt. Eine Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
10. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs der Agentur (z. B. Naturereignisse, Krankheit, behördliche Anordnungen) kann die Leistungserbringung verschoben werden.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.